Rechnungsprogramm für Handwerker & Dienstleister
Angebot schreiben, Anzahlung stellen, Schlussrechnung verrechnen: Mit dem Rechnungsprogramm LazyBill tippst du die Positionen dabei genau einmal. Bauleistungen für andere Baufirmen rechnest du mit Reverse Charge nach § 19 Abs. 1a UStG ab.
Was für Handwerker und Dienstleister wirklich zählt
Vier Dinge entscheiden, wie viel Zeit ein Auftrag am Ende kostet. LazyBill nimmt dir die Wiederholung bei Angebot, Auftragsbestätigung und Rechnung ab.
Angebot wird Rechnung
Nimmt der Kunde an, wird aus dem Angebot per Klick die Auftragsbestätigung, später die Rechnung. Geht Material an die Baustelle, stellst du dazwischen einen Lieferschein ohne Preise aus. Positionen und Preise übernimmst du kein zweites Mal.
E-Rechnung für Firmenkunden inklusive
Sind deine Auftraggeber Firmen, wird das strukturierte Rechnungsformat zunehmend erwartet. LazyBill erstellt es bei jeder Rechnung automatisch mit.
Anzahlungs- und Schlussrechnung
Vor Baubeginn stellst du eine Anzahlungsrechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer. In der Schlussrechnung holst du sie über Anzahlung verrechnen herein, LazyBill zieht sie ab und weist den Restbetrag aus.
Bauleistungen mit Reverse Charge
Arbeitest du für eine Baufirma, die selbst Bauleistungen erbringt oder damit beauftragt ist, schuldet sie die Umsatzsteuer. Du schaltest Bauleistungen einmal in den Stammdaten ein und wählst an der Rechnung Bauleistung (Reverse Charge). LazyBill rechnet ohne Umsatzsteuer und setzt den gesetzlichen Hinweis samt beiden UIDs.
Vier Stellen, an denen du Zeit zurückbekommst
Ein Klick, und aus dem Angebot wird der Auftrag
Jedes Angebot zeigt seinen Status — offen, angenommen, abgelehnt. Sagt der Kunde zu, bestätigst du das mit einem Klick, und daraus wird die Auftragsbestätigung.
Der Materialbeleg landet sofort im System
Kein Schuhkarton voller Zettel: Der Beleg wird fotografiert, hochgeladen, von der KI ausgelesen. Betrag, Datum und Kategorie stehen automatisch bereit.
Die Schlussrechnung zieht die Anzahlung selbst ab
Vor Baubeginn ist die Anzahlungsrechnung rausgegangen. Jetzt stellst du die Schlussrechnung, und LazyBill bietet dir die offene Anzahlung dieses Kunden zum Verrechnen an. Übrig bleibt der Restbetrag, den dein Kunde noch zahlt.
Die Kanzlei bekommt genau ihr Format
Ob deine Steuerberatung mit DATEV, BMD oder RZL arbeitet, stellst du einmal in den Einstellungen ein. Jeder weitere Export kommt automatisch in diesem Format an.
Rechnungen auf deinem eigenen Briefpapier
Du hast bereits ein fertiges Briefpapier-Design? Lade es als PDF hoch — LazyBill legt die Rechnungsdaten passgenau darauf, inklusive Fußzeile und Pflichtangaben. Kein Logo-Upload, kein Nachbauen, keine Kompromisse.
Häufige Fragen
Was Handwerker und Dienstleister vor dem Umstieg wissen wollen. Fehlt etwas? Schreib uns — meist antworten wir am selben Tag.
Meine Auftraggeber sind teils Firmen — brauche ich dafür E-Rechnungen? +
Im Geschäft zwischen Unternehmen wird das strukturierte Format nach und nach zur Pflicht. LazyBill erzeugt ZUGFeRD bei jeder Rechnung automatisch mit, um das Format selbst musst du dich nicht kümmern.
Wie genau funktioniert die Belegerfassung? +
Du lädst den Beleg als Foto oder Scan hoch — auch einfach per Handy fotografiert. Die KI erkennt Betrag, Datum und Kategorie und trägt alles selbst ein. Bis zu 200 KI-Belege im Monat laufen so automatisch durch, Belege anlegen kannst du unabhängig davon beliebig viele.
Kann ich Materialkosten und Arbeitszeit getrennt ausweisen? +
Ja. Eine Rechnung kann beliebig viele Positionen enthalten. Arbeitszeit und Material stehen dann sauber getrennt untereinander, jede Position mit eigener Beschreibung und eigenem Betrag.
Kann ich Anzahlungs-, Abschlags- und Schlussrechnungen stellen? +
Ja. Für eine Anzahlung oder einen Abschlag stellst du eine eigene Anzahlungsrechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer. In der Schlussrechnung ziehst du sie über Anzahlung verrechnen wieder ab, LazyBill rechnet den Restbetrag aus. Zahlt ein Kunde eine Rechnung in Raten, erfasst du die Teilzahlungen direkt darauf.
Kann ich Bauleistungen mit Reverse Charge abrechnen? +
Ja, als Firma in Österreich. Erbringst du Bauleistungen an ein Unternehmen, das selbst Bauleistungen erbringt oder damit beauftragt ist, schuldet dein Auftraggeber die Umsatzsteuer (§ 19 Abs. 1a UStG). Du schaltest Bauleistungen einmal in den Stammdaten ein und wählst an der Rechnung die steuerliche Behandlung Bauleistung (Reverse Charge). LazyBill rechnet dann ohne Umsatzsteuer und setzt den Hinweis auf den Übergang der Steuerschuld samt beiden UIDs. Als Kleinunternehmer bleiben deine Bauleistungen steuerfrei. Die deutsche Regel nach § 13b UStG deckt LazyBill derzeit nicht ab. Wie du es einstellst, steht in der Dokumentation.
Was passiert, wenn ein Kunde nicht zahlt? +
LazyBill erkennt überfällige Rechnungen und legt eine Mahnung in drei Stufen bereit — mit einer frei einstellbaren Mahngebühr pro Stufe. Verschickt wird erst nach deiner Freigabe.
Wie steige ich von Word oder Excel um? +
Du exportierst deine Kunden- und Produktdaten einmal als CSV, LazyBill erkennt die Spalten automatisch beim Hochladen. Alte Rechnungen trägst du als Migrationsbeleg ein, damit deine Nummerierung lückenlos bleibt.
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