Unveränderbar gespeichert
Belege werden während der Nutzung unveränderbar und nachvollziehbar abgelegt – die Grundlage für eine GoBD- und BAO-konforme Aufbewahrung.
Rechnungen und Quittungen mit dem Handy abfotografieren – LazyBill liest Händler, Datum, Netto, USt. und eine Kategorie automatisch aus. Ein Blick, ein Tipp auf Speichern, fertig verbucht. Kommt die Rechnung per Mail, leitest du sie einfach weiter.
Keine Kreditkarte nötig · 14 Tage lang kostenlos ausprobieren
Am Handy machst du das Foto direkt in der App, am Desktop lädst du Dateien hoch, auch gescannte. Erlaubt sind JPG, PNG, WebP und PDF bis 10 MB je Datei, E-Rechnungen auch als XML.
Händler, Belegdatum, Betrag inklusive Steuersatz – die KI trägt die Werte selbst ein und schlägt dazu eine passende Kategorie vor.
Du siehst alle erkannten Angaben auf einen Blick, korrigierst bei Bedarf und bestätigst. Übernommen wird nichts, ohne dass du es siehst.
Dein Konto hat eine eigene Beleg-Adresse. Was dort ankommt, erkennt LazyBill automatisch und legt es ab: Die KI liest Händler, Datum und Beträge aus, und der Beleg steht in deiner Liste. Ohne Herunterladen, ohne Hochladen.
Liegt die Rechnung schon in deinem Postfach, schickst du sie mit einem Klick weiter. Wiederkehrende Rechnungen übernimmt eine Regel in Outlook, Gmail oder Apple Mail.
Trag die Beleg-Adresse beim Mobilfunkanbieter, beim Hosting oder beim Großhändler ein. Dann ist die Rechnung erfasst, bevor du sie zum ersten Mal siehst.
rechnungen@deinefirma.at kannst du behalten. Dein Mailanbieter leitet im Hintergrund an die Beleg-Adresse weiter, nach außen ändert sich nichts.
LazyBill nimmt nur Mails von Absendern an, die du freigibst. Hängen mehrere Rechnungen an einer Mail, entstehen daraus mehrere Belege.
Am Schreibtisch, im Auto, nach dem Einkauf: Statt alles zu sammeln und später abzutippen, fotografierst du jeden Beleg dort, wo er anfällt, und prüfst ihn kurz danach.
Keine Marketingfloskeln, sondern das, was die KI tatsächlich ausliest.
Der Verkäufer bzw. Rechnungsaussteller, so wie er auf dem Beleg steht.
Das Datum des Kaufs bzw. der Leistung, direkt vom Beleg übernommen.
Betrag und Steuersatz werden ausgelesen, die Bruttosumme daraus berechnet.
Ein Vorschlag wie Büromaterial, Reisekosten oder Software/Abos – du bestätigst oder änderst ihn.
Bis wann der Beleg zu zahlen ist und ob dein Lieferant Skonto gewährt. Zahlst du in der Frist, ist der Skonto schon abgezogen.
Lädst du denselben Beleg versehentlich zweimal hoch, macht dich ein Hinweis darauf aufmerksam.
Die KI liest den Aussteller vom Beleg mit. Steht er schon in deiner Lieferantenliste, wird die Eingangsrechnung dort einsortiert. Ist er neu, legt LazyBill den Lieferanten beim Speichern an, mit Land und UID, falls beides auf dem Beleg steht.
Angaben aus einem Beleg füllen nur leere Felder, sie überschreiben nichts.
Du lädst deinen Kontoauszug hoch, LazyBill ordnet jede Buchung der passenden Rechnung oder dem passenden Beleg zu. Die Liste „Beleg fehlt“ zeigt dir, wozu noch ein Beleg fehlt. Den lädst du gleich dort hoch, und die KI liest ihn aus.
Anleitung: BankabgleichJeder erfasste Beleg bleibt im Original erhalten, als Bild oder PDF, zusammen mit den ausgelesenen Daten. Nichts wird ersetzt, nichts geht verloren.
Belege werden während der Nutzung unveränderbar und nachvollziehbar abgelegt – die Grundlage für eine GoBD- und BAO-konforme Aufbewahrung.
Genügt die digitale Erfassung den GoBD-/BAO-Anforderungen, muss das Papier-Original nicht zusätzlich aufbewahrt werden.
Statt jeden Beleg einzeln hochzuladen, wählst du gleich mehrere auf einmal aus – bis zu 10 Dateien pro Vorgang, zusammen maximal 30 MB. Jeder Beleg läuft trotzdem einzeln durch die KI-Erkennung und wird einzeln geprüft.
Du suchst kein Rechnungsprogramm, sondern nur etwas, das deine Belege erfasst? Deine Rechnungen schreibst du weiter dort, wo du es gewohnt bist. 200 KI-Belege im Monat sind in den 8,90 € enthalten.
Mit dem Handy abfotografieren, einen Scan hochladen oder die Mail mit der Rechnung weiterleiten.
Aussteller, Datum, Beträge und Steuersätze landen in den Feldern.
Du bestätigst, erst dann wird der Beleg abgelegt.
Zum Quartal oder Jahresende, mit den Belegdateien im selben Paket.
8,90 € zzgl. USt im Monat, monatlich kündbar. 14 Tage testen, keine Kreditkarte nötig. Wechselst du von einem anderen Programm, kommen deine Kunden- und Produktdaten per CSV-Import mit.
Monatlich kündbar · 14 Tage gratis testen
Bis 31.1.2027 buchen, 8,90 € behalten, solange du bei LazyBill bleibst (zzgl. USt).
Keine Kreditkarte nötig
Bei gültiger USt-IdNr. aus einem anderen EU-Land erfolgt die Verrechnung im Reverse-Charge-Verfahren netto. Mit dem Kauf akzeptierst du unsere AGB.
Aus deinem Foto oder deiner Datei liest die KI Händler, Belegdatum und Betrag inklusive Steuersatz aus und schlägt eine passende Kategorie vor. Dahinter steckt keine klassische OCR-Texterkennung, die nur Zeichen abliest, sondern ein Modell, das den ganzen Beleg liest und die Werte den richtigen Feldern zuordnet. Bevor der Beleg gespeichert wird, bestätigst du die Werte mit einem Blick.
Ja. Dein Konto hat eine eigene Beleg-Adresse. Was dort ankommt, erkennt LazyBill automatisch und legt es ab: Die KI liest Händler, Datum und Beträge aus, und der Beleg steht in deiner Liste. Du leitest Rechnungen aus deinem Postfach weiter oder gibst die Adresse gleich deinen Lieferanten. Angenommen werden PDF, JPEG und PNG von Absendern, die du freigibst. Jede Erkennung zählt wie beim Hochladen zu den 200 KI-Belegen im Monat.
Ja. Bei deinem Mailanbieter richtest du eine Weiterleitung von deiner Adresse, etwa rechnungen@deinefirma.at, auf die Beleg-Adresse ein. Nach außen bleibt deine Adresse sichtbar, die Rechnungen landen trotzdem in LazyBill. Ob zusätzlich eine Kopie in deinem Postfach bleibt, stellst du ebenfalls beim Mailanbieter ein.
Du korrigierst die Werte direkt in der Prüfmaske, bevor du speicherst – ohne dein Bestätigen wird nichts übernommen. Fällt dir ein Fehler erst später auf, liest „Erneut durch KI analysieren“ den Beleg in der Detailansicht neu aus.
Nichts. Die KI-Belegerkennung ist Teil der Flatrate, bis zu 200 KI-Belege im Monat inklusive. Belege anlegen kannst du unabhängig davon unbegrenzt – nur die automatische KI-Erkennung ist auf 200 im Monat begrenzt, darüber hinaus trägst du die Werte manuell ein, ohne Aufpreis. Mehr als 200 KI-Belege im Monat? Schreib uns an support@lazybill.at.
Ist der Beleg digital erfasst und GoBD-/BAO-konform gespeichert, musst du das Papier-Original nicht zusätzlich aufheben. Die digitale Version erfüllt die Aufbewahrungspflicht genauso – in Österreich sieben Jahre nach § 132 BAO, in Deutschland seit 1.1.2025 acht Jahre nach § 147 AO bzw. § 14b UStG (vorher zehn Jahre).
Ja. Du lädst sie genauso hoch wie neue Belege – als Foto oder Datei –, die KI liest Händler, Datum und Betrag aus, du prüfst kurz und speicherst. Das funktioniert unabhängig davon, wie alt der Beleg ist.
Ja. Du erfasst deine Belege per Handy oder per Mail, und am Jahresende geht alles als BMD-, DATEV- oder RZL-Export an die Kanzlei. Rechnungen schreibst du weiter dort, wo du es gewohnt bist. Am Preis ändert das nichts: 8,90 € im Monat, 200 KI-Belege inklusive. Mehr als 200 KI-Belege im Monat? Schreib uns an support@lazybill.at.
Ja. Ein Scan läuft durch dieselbe Erkennung wie ein Foto vom Smartphone. Du lädst ihn als PDF, JPG, PNG oder WebP hoch, bis 10 MB je Datei, am Desktop auch mehrere auf einmal.
Ja. Die KI liest den Aussteller vom Beleg, und LazyBill ordnet ihn deinem Lieferantenstamm zu. Ist der Lieferant neu, entsteht er beim Speichern. Danach siehst du bei ihm, wie viele Belege es gibt und was sie im laufenden Jahr ausmachen.
JPG, PNG, WebP und PDF, bis zu 10 MB pro Datei. Am Handy lädst du bis zu 10 Dateien auf einmal hoch, zusammen maximal 30 MB. E-Rechnungen nimmt LazyBill auch als reine XML-Datei (XRechnung), liest sie ohne KI direkt aus und zeigt sie dir als lesbares PDF.
Ja, die Aufbewahrungspflicht für Belege gilt unabhängig vom Format. Auch digital erfasste und in LazyBill archivierte Belege erfüllen sie, solange die Belegdatei hinterlegt bleibt – in Österreich sieben Jahre nach § 132 BAO, in Deutschland seit 1.1.2025 acht Jahre nach § 147 AO.