LazyBill
Für EPU, Kleinunternehmer und Betriebe

Rechnungsprogramm für Österreich

Du verrechnest. LazyBill kennt die Regeln.

Als österreichisches Unternehmen kennen wir, was das österreichische Steuerrecht auf einer Rechnung verlangt: Pflichtangaben nach § 11 UStG, den Hinweis für Kleinunternehmer, Reverse Charge am Bau, die UVA und den Export für BMD oder RZL. Genau dafür ist LazyBill gebaut. Jede Rechnung geht als PDF mit eingebetteter E-Rechnung hinaus.

Keine Kreditkarte nötig · 14 Tage lang kostenlos ausprobieren

Selbstständige arbeitet in einem Wiener Altbaubüro am Laptop – Rechnungen schreiben in Österreich mit dem passenden Rechnungsprogramm
§ 11 UStG
Pflichtangaben im Blick
BMD & RZL
Export für deine Kanzlei
EN 16931
E-Rechnung in jedem PDF
8,90 €
im Monat, alles inklusive
Rechnungssoftware für Österreich

Österreichische Regeln, ab der ersten Rechnung

Österreichische Steuersätze von 20, 13, 10 und 4,9 %, die Kleinunternehmergrenze von 55.000 €, Reverse Charge am Bau, die UVA über FinanzOnline und Kanzleien, die mit BMD oder RZL arbeiten: Das alles gehört hier zum Rechnungsalltag. Bis 400 € genügt eine Kleinbetragsrechnung mit weniger Angaben, darüber verlangt § 11 UStG die volle Rechnung.

LazyBill ist darauf eingestellt, für das Ein-Personen-Unternehmen genauso wie für den Betrieb mit Mitarbeitern. Und weil viele österreichische Firmen auch Kunden in Deutschland haben, kennt es die deutschen Regeln gleich mit.

01 · Pflichtangaben

Pflichtangaben nach § 11 UStG, ohne nachzuschlagen

Neun Angaben verlangt das Gesetz auf einer Rechnung über 400 €, ab 10.000 € auch die UID deines Kunden. LazyBill holt sie aus Stammdaten, Kundenstamm und Positionen und vergibt die Nummer erst, wenn du finalisierst.

Nummer erst beim Finalisieren

Fortlaufend, mit eigenem Präfix und ohne Lücke. Danach ist die Rechnung unveränderbar abgelegt, Korrekturen gehen über Storno oder Gutschrift.

Pflichtzeilen bleiben stehen

Rechnungs- und Leistungsdatum lassen sich im Layout nicht ausblenden. Fehlt ein eigenes Lieferdatum, steht dort das Rechnungsdatum.

Briefpapier wird geprüft

UID, Firmenbuchnummer, Geschäftsführer bei der GmbH, IBAN und Telefon: LazyBill zeigt, was fehlt, im Layout und an jedem Entwurf.

Außerdem dabei
  • UID des Kunden aus dem Kundenstamm
  • Leistungszeitraum statt Datum
  • Beschriftung „Honorarnote“ statt „Rechnung“
  • Storno mit eigener Nummer
  • Rechnungen auch auf Englisch
  • Eigenes Briefpapier als PDF
02 · Umsatzsteuer

Der richtige Steuerhinweis, ohne ihn selbst zu formulieren

Kleinunternehmer, Bauleistung, Kunde in Deutschland oder in der Schweiz: Je nach Fall steht ein anderer Satz auf der Rechnung, und die Umsatzsteuer fällt weg. Du stellst den Fall einmal ein, beim Kunden oder in den Stammdaten. LazyBill setzt 0 % und schreibt den Hinweis aufs PDF.

Alle österreichischen Steuersätze

20, 13, 10, 4,9 und 0 % je Position, auch gemischt auf einer Rechnung, etwa Arbeitszeit mit 20 % und Brennholz mit 13 %. Die Steuer steht getrennt nach Satz.

Kleinunternehmergrenze 55.000 €

Seit 2025 gilt die Grenze brutto, mit 10 % Toleranz im laufenden Jahr. Für Dienstleistungen an Firmen im EU-Ausland brauchst du trotzdem eine UID.

Steuerfrei für Heilberufe

Mit dem Befreiungsgrund § 6 Abs. 1 Z 19 UStG steht der passende Hinweis auf jeder Rechnung, auch neben steuerpflichtigen Positionen.

Außerdem dabei
  • Innergemeinschaftliche Lieferung
  • Dreiecksgeschäft nach Art. 25 UStG
  • Ausfuhrlieferung in Drittländer
  • Ohne UID des EU-Kunden kein Finalisieren
  • Wortlaut der Hinweise anpassbar
  • Behandlung je Rechnung änderbar
Bau und Baunebengewerbe

Bauleistungen mit Reverse Charge

Arbeitest du als Subunternehmer für einen Baumeister oder einen anderen Betrieb, der selbst Bauleistungen erbringt, schuldet er die Umsatzsteuer, nicht du. Dafür gibt es in LazyBill bei Firmen in Österreich den Schalter „Bauleistungen“. Ist er an, wählst du bei Firmenkunden die Bauleistung, und die Rechnung geht ohne Umsatzsteuer hinaus.

UID ist Pflicht

Mit der Bauleistung verlangt LazyBill die UID deines Kunden. Auf der Rechnung stehen beide Nummern und der Hinweis auf den Übergang der Steuerschuld.

Du entscheidest je Rechnung

Ob die Voraussetzung erfüllt ist, legst du fest. Ist dein Auftraggeber selbst mit der Bauleistung beauftragt, muss er dich darauf hinweisen.

Als Kleinunternehmer nicht nötig

Deine Bauleistungen sind dann ohnehin steuerfrei, die Steuerschuld geht nicht über. Den Schalter lässt du einfach aus.

Mehr für Handwerk und Bau
Zimmermann arbeitet auf einer Holzbau-Baustelle in einem österreichischen Alpendorf am Tablet – Bauleistungen mit Reverse Charge nach § 19 Abs. 1a UStG abrechnen
Neu
Lieferschein auf der Baustelle unterschreiben

Bei der Übergabe unterschreibt dein Kunde direkt am Smartphone oder Tablet. Kein Durchschlag mehr, der im Firmenauto verschwindet: Die Unterschrift ist sofort in LazyBill, und die Rechnung schreibst du noch auf der Baustelle.

03 · E-Rechnung

Jede Rechnung ist schon eine E-Rechnung

LazyBill bettet in jedes PDF die Rechnungsdaten nach ZUGFeRD ein, im Profil EN 16931. Dein Kunde liest die Rechnung wie gewohnt, seine Buchhaltung übernimmt die Daten maschinell. Einstellen musst du dafür nichts.

Pflicht ab 2030

Ab Juli 2030 ist die E-Rechnung an Firmen in anderen EU-Ländern Pflicht, und jedes EU-Land darf sie auch im Inland vorschreiben. Mit LazyBill stellst du schon heute E-Rechnungen aus und bist früh vorbereitet, statt kurz vor der Frist umzustellen.

Kunden in Deutschland?

Die deutsche Pflicht gilt für Firmen mit Sitz in Deutschland, für dich erst ViDA ab 2030. Deutsche Kunden fragen aber oft schon jetzt danach, weil ihre Buchhaltung die Daten automatisch übernimmt. Mit LazyBill ist das erledigt.

Ein PDF wie gewohnt

Dein Kunde öffnet die Rechnung wie jedes PDF, ohne spezielle Software. Seine Buchhaltung liest die eingebetteten Daten aus, statt sie abzutippen. Für dich ändert sich nichts, und extra kostet es auch nichts.

04 · Finanzamt und Kanzlei

Fertig für FinanzOnline und deine Kanzlei

Der UVA-Rechner zeigt Zahllast und Fälligkeit, die Zusammenfassende Meldung lädst du als XML-Datei in FinanzOnline hoch. Deine Kanzlei bekommt Rechnungen, Belege und den Buchungsstapel in einem Paket, im Format BMD NTCS oder RZL.

UVA-Rechner

Umsatzsteuer aus deinen Rechnungen, Vorsteuer aus deinen Belegen, daraus die Zahllast samt Fälligkeit. Die Werte stehen fertig für FinanzOnline bereit.

Zusammenfassende Meldung

Die Meldung entsteht als fertige XML-Datei im Format, das FinanzOnline verlangt. Du lädst sie dort einfach hoch, die Frist zur Abgabe zeigt dir LazyBill gleich dazu.

Ist- und Sollbesteuerung

Als Einnahmen-Ausgaben-Rechner zählt die Vorsteuer in Österreich erst mit der Zahlung, bei Teilzahlung anteilig. So rechnet auch der UVA-Rechner.

Sieben Jahre aufbewahrt

Rechnungen und Belege werden unveränderbar abgelegt, die Belege mit ihrer Originaldatei. Für sieben Jahre, nach der Vorgabe der BAO.

Außerdem dabei
  • Erlöskonto für 4,9 % hinterlegbar
  • Download-Link direkt an die Kanzlei
  • Frühere Exporte erneut laden
  • Monatlich oder vierteljährlich
  • Berichte als CSV oder PDF
  • Neutrale CSV für andere Programme
Preis

Ein Preis, alles drin

8,90 € im Monat zzgl. 20 % USt. Keine Module, kein Dokumenten-Limit, monatlich kündbar. Wechselst du von einem anderen Rechnungsprogramm, kommen deine Kunden und Produkte per CSV-Import mit.

LazyBill Flatrate
Inkl. KI-Belegerfassung
8,90 € zzgl. USt / Monat
Monatlich kündbar & Preisgarantie
14 Tage testen ohne Kreditkarte · kein Kleingedrucktes
8,90 € pro Monat, solange dein Abo ununterbrochen läuft.
Jetzt kostenlos starten (öffnet neuen Tab)
  • ✓ Alle Rechnungs- & Belegfunktionen
  • ✓ Individuelle Gestaltung (Rechnung & E-Mail)
  • ✓ ZUGFeRD/E-Rechnung
  • ✓ UVA-Rechner
  • ✓ Digitale Unterschrift
  • ✓ 200 KI-Belege/Monat
  • ✓ Mahnwesen mit 1 Klick
  • ✓ BMD, DATEV & RZL Export
  • ✓ QR-Code (GiroCode)
  • ✓ GoBD-/BAO-Workflows
  • ✓ Server DSGVO-konform

Bei gültiger USt-IdNr. aus einem anderen EU-Land erfolgt die Verrechnung im Reverse-Charge-Verfahren netto. Mit dem Kauf akzeptierst du unsere AGB.

Rechnungsprogramm Österreich — kurz beantwortet

Häufige Fragen

Welches Rechnungsprogramm eignet sich für Österreich? +

Eines, das die österreichischen Regeln kennt: die Pflichtangaben nach § 11 UStG, den Hinweis für Kleinunternehmer, Reverse Charge bei Bauleistungen, die Steuersätze von 20, 13, 10 und 4,9 % und den Export für BMD oder RZL, mit denen viele Kanzleien hier arbeiten. LazyBill bringt das alles mit, dazu die E-Rechnung im PDF, den UVA-Rechner und die Zusammenfassende Meldung für FinanzOnline, für 8,90 € zzgl. USt im Monat. Betreut eine Kanzlei in Deutschland deine Firmen in beiden Ländern, stellst du den Export einfach auf DATEV um. Deine erste Rechnung ist in wenigen Minuten geschrieben, und die ersten 14 Tage kosten dich nichts.

Ist LazyBill ein Unternehmen aus Österreich? +

Ja. LazyBill kommt aus Wals bei Salzburg, alle Angaben stehen im Impressum. Deine Daten liegen auf Servern in Deutschland, also in der EU, und der Auftragsverarbeitungsvertrag nach DSGVO ist inklusive.

Eignet sich LazyBill für Kleinunternehmer in Österreich? +

Ja. Mit dem Schalter „Kleinunternehmerregelung“ in den Stammdaten steht die Umsatzsteuer auf jeder Rechnung auf 0 %, und der Hinweis kommt von selbst aufs PDF. Die Grenze liegt seit 2025 bei 55.000 € brutto im Jahr (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG), im laufenden Jahr mit 10 % Toleranz. Für Dienstleistungen an Firmen im EU-Ausland brauchst du trotzdem eine eigene UID. Alle Fälle erklärt der Ratgeber zur Kleinunternehmergrenze.

Kann ich Bauleistungen mit Reverse Charge abrechnen? +

Ja, nach § 19 Abs. 1a UStG. Schalte in den Stammdaten „Bauleistungen“ ein, dann wählst du bei Firmenkunden im Inland die Behandlung „Bauleistung (Reverse Charge)“. Die Rechnung geht ohne Umsatzsteuer hinaus, mit beiden UIDs und dem Hinweis auf den Übergang der Steuerschuld. Ob die Voraussetzung erfüllt ist, entscheidest du selbst: Dein Kunde muss seinerseits mit der Bauleistung beauftragt sein oder üblicherweise selbst Bauleistungen erbringen. Mehr dazu in der Anleitung Steuern einstellen.

Erzeugt LazyBill ebInterface für Rechnungen an den Bund? +

Nein, derzeit nicht. LazyBill erstellt jede Rechnung als PDF mit ZUGFeRD-Daten nach EN 16931. Bundesdienststellen nehmen E-Rechnungen aber nur über e-Rechnung.gv.at an, im Format ebInterface oder UBL, und ein ZUGFeRD-PDF gehört nicht dazu. Wer an den Bund fakturiert, braucht dafür einen eigenen Weg. Für Rechnungen an Firmen und Privatkunden in Österreich gibt es keine E-Rechnungspflicht, dort genügt das PDF. Wie die Formate zusammenhängen, steht im Ratgeber ZUGFeRD, XRechnung, Peppol und ebInterface.

Brauchen meine Kunden in Deutschland eine E-Rechnung von mir? +

Rechtlich in der Regel nicht vor Juli 2030. Die deutsche E-Rechnungspflicht gilt für Unternehmen mit Sitz in Deutschland, für dich als österreichische Firma ohne Betriebsstätte dort greift erst die EU-Reform ViDA. Viele deutsche Kunden fragen trotzdem schon danach, weil ihre Buchhaltung die Daten maschinell übernehmen will. Mit LazyBill ist das erledigt, jede Rechnung trägt die ZUGFeRD-Daten. Alle Fristen stehen im Ratgeber E-Rechnung Österreich nach Deutschland.

Kann meine Kanzlei den Export in BMD oder RZL einlesen? +

Ja. Stell in den Stammdaten BMD oder RZL als Format ein, dann kommt der Buchungsstapel genau so, daneben liegen Rechnungen und Belege als Dateien im selben ZIP-Archiv. Die Konten sind fest hinterlegt, deine Kanzlei prüft den Import und ordnet sie ihrer Systematik zu. Für den Steuersatz von 4,9 % hinterlegst du ein eigenes Erlöskonto. Betreut dich eine Kanzlei in Deutschland, wählst du stattdessen DATEV, mit der Berater- und Mandantennummer, die sie dir nennt. Einzelheiten stehen auf der Seite Export für BMD, RZL und DATEV.

Erstellt LazyBill die Zusammenfassende Meldung? +

Ja, für Firmen in Österreich. Im Reporting zeigt der Reiter „ZM“ deine innergemeinschaftlichen Umsätze im Meldezeitraum, eine Zeile je UID des Kunden, in ganzen Euro und mit Frist. Über „XML-Datei herunterladen“ bekommst du die fertige Meldung als Datei, die du nur noch in FinanzOnline hochlädst. Wer melden muss und bis wann, erklärt der Ratgeber zur Zusammenfassenden Meldung.

Kann ich als Freiberufler eine Honorarnote statt einer Rechnung schreiben? +

Ja. Den Titel des Belegs änderst du im Layout bei den Beschriftungen, etwa von „Rechnung“ auf „Honorarnote“. Für das Finanzamt ist eine Honorarnote eine Rechnung, es gelten dieselben Pflichtangaben, und die setzt LazyBill wie gewohnt. Ein Muster zeigt der Ratgeber Honorarnote, die Einstellung die Anleitung zum Layout.

Wie lange muss ich Rechnungen in Österreich aufbewahren? +

Sieben Jahre, gezählt ab dem Ende des Kalenderjahres (§ 132 BAO), bei Grundstücken länger. In LazyBill liegen Rechnungen nach dem Finalisieren unveränderbar ab, Belege mit ihrer Originaldatei. Endet dein Vertrag, kannst du deine Daten noch 30 Tage lang exportieren, wie es die AGB in § 9 regeln.

Was kostet LazyBill in Österreich? +

8,90 € im Monat zuzüglich 20 % Umsatzsteuer, also 10,68 €. Bist du nicht Kleinunternehmer, holst du die 1,78 € Umsatzsteuer als Vorsteuer zurück. Enthalten ist alles auf dieser Seite, ohne Module und ohne Dokumenten-Limit, monatlich kündbar. Die ersten 14 Tage testest du kostenlos und ohne Kreditkarte. Alles zum Preis steht unter Preise.