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Honorarnote: Pflichtangaben und Muster für Österreich

Honorarnote: Pflichtangaben und Muster für Österreich

Was auf eine Honorarnote muss, bis 400 €, darüber und ab 10.000 €. Dazu die Regeln für Kleinunternehmer und Heilberufe und ein vollständiges Muster.

LazyBill Redaktion 06. Oktober 2026 8 Min. Lesezeit

Eine Honorarnote ist in Österreich nichts anderes als eine Rechnung. Was darauf stehen muss, hängt am Betrag und daran, ob du Umsatzsteuer verrechnest, und nicht an der Bezeichnung „Honorarnote“. Hier steht, welche Angaben bis 400 €, darüber und ab 10.000 € Pflicht sind, was für Kleinunternehmer und Heilberufe gilt, und ein vollständiges Muster zum Nachbauen.

Was ist eine Honorarnote?

„Honorarnote“ ist in Österreich der übliche Name für die Rechnung freier Berufe: Ärztinnen, Psychotherapeuten, Physiotherapeutinnen, Beraterinnen, Vortragende, Trainer, Fotografinnen und Texter schreiben Honorarnoten, wo ein Handwerksbetrieb eine Rechnung schreibt. Ein eigener Rechtsbegriff ist das Wort nicht. Das Umsatzsteuergesetz kennt nur die Rechnung, und für sie gilt § 11 UStG 1994. In Deutschland heißt dasselbe Dokument meist Honorarrechnung.

Gebraucht wird die Honorarnote vor allem dort, wo Zeit und Wissen abgerechnet werden statt Ware. Wie sich das im Alltag von Gesundheitsberufen und Beratern unterscheidet, steht auf den jeweiligen Seiten.

Honorarnote mit Kugelschreiber auf dem Schreibtisch, dahinter Laptop, Brille und Kaffeetasse: für die Pflichtangaben nach § 11 UStG ist eine Honorarnote in Österreich eine gewöhnliche Rechnung

Honorarnote oder Rechnung?

Nur der Name ist anders. Die Pflichtangaben sind dieselben, ebenso die Regeln für Nummerierung, Aufbewahrung und Storno. Du darfst den Beleg also nennen, wie es in deiner Branche üblich ist, ohne dass sich steuerlich etwas ändert.

Eine Vorschrift zum Titel gibt es nur in die andere Richtung: Rechnet dein Kunde für dich ab, etwa über eine Provision, muss sein Beleg ausdrücklich „Gutschrift“ heißen. Was es mit diesem Begriff auf sich hat, erklärt der Ratgeber Gutschrift: drei Bedeutungen.

Wann du eine Honorarnote ausstellen musst

Arbeitest du für ein Unternehmen, bist du verpflichtet, eine Honorarnote auszustellen, und zwar innerhalb von sechs Monaten nach der Leistung (§ 11 Abs. 1 Z 1 UStG). Dasselbe gilt für Auftraggeber wie Vereine oder Gemeinden, die selbst kein Unternehmen sind. Behandelst oder berätst du Privatpersonen, verlangt das Umsatzsteuergesetz keine Honorarnote. Erwartet wird sie trotzdem, schon weil viele sie bei ihrer Versicherung oder in der Steuererklärung einreichen.

Ausreizen musst du die Frist nicht: Wer erst Monate später abrechnet, wird auch Monate später bezahlt.

Pflichtangaben nach § 11 UStG

Welche Angaben auf die Honorarnote gehören, richtet sich nach ihrem Gesamtbetrag, also brutto:

Bis 400 €
Ausstellungsdatum, dein Name und deine Anschrift, Art und Umfang der Leistung, Tag oder Zeitraum der Leistung, Entgelt und Steuer in einer Summe sowie der Steuersatz. Name des Kunden, Nummer und UID dürfen fehlen. In Deutschland liegt diese Grenze bei 250 € (§ 33 UStDV).
Über 400 €
Zusätzlich Name und Anschrift des Kunden, eine fortlaufende Nummer, das Entgelt netto, der Steuerbetrag getrennt ausgewiesen und deine eigene UID. Bei steuerfreien Leistungen steht statt des Steuersatzes ein Hinweis auf die Befreiung.
Über 10.000 €
Zusätzlich die UID deines Kunden, wenn er ein Unternehmen ist und du in Österreich sitzt.

Bei deiner eigenen UID steckt eine Ausnahme im Gesetz, die in kaum einer Vorlage steht: Sie gehört nur auf die Honorarnote, wenn du Leistungen erbringst, für die ein Vorsteuerabzug besteht (§ 11 Abs. 1 Z 3 lit. i). Wer ausschließlich steuerfreie Heilbehandlungen abrechnet oder Kleinunternehmer ist, braucht sie nicht. Das betrifft genau die Berufe, die das Wort Honorarnote am häufigsten verwenden.

Die Pflichtangaben für gewöhnliche Rechnungen in beiden Ländern stellt der Ratgeber Was muss auf eine Rechnung? gegenüber.

Sonderfälle

Kleinunternehmer

Als Kleinunternehmer verrechnest du keine Umsatzsteuer (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG). Seit 1. Jänner 2025 darfst du dafür immer die vereinfachte Honorarnote ausstellen, egal wie hoch der Betrag ist (§ 11 Abs. 6). Name des Kunden, fortlaufende Nummer und UID sind dann keine Pflicht. Ein Hinweis auf die Steuerbefreiung gehört trotzdem darauf, etwa „Umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung“.

Eine fortlaufende Nummer lohnt sich trotzdem. Du findest jede Honorarnote wieder, deine Steuerberatung kann sie zuordnen, und wächst du über die Grenze, musst du nichts umstellen.

Weist du gegenüber einem Unternehmen trotzdem Umsatzsteuer aus, schuldest du sie dem Finanzamt allein aufgrund der Honorarnote, bis du sie berichtigst (§ 11 Abs. 12). Ob du überhaupt Kleinunternehmer bist, erklärt der Ratgeber zur Kleinunternehmergrenze in Österreich.

Steuerfreie Heilbehandlung

Ärztinnen, Psychotherapeuten, Hebammen und gesetzlich geregelte Gesundheitsberufe wie Physiotherapie behandeln steuerfrei nach § 6 Abs. 1 Z 19. Ihre Honorarnote weist dann keine Umsatzsteuer aus. Ab 400 € brutto ist der Hinweis auf die Befreiung Pflicht, etwa „Steuerfrei gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UStG“. Darunter verlangt das Gesetz nur den Steuersatz. Schreib den Hinweis trotzdem dazu, sonst steht zur Steuer gar nichts darauf.

Eine eigene UID brauchst du nicht, solange du nur steuerfrei behandelst. Rechnest du daneben etwas ab, das keine Heilbehandlung ist, etwa einen Fachvortrag oder ein verkauftes Trainingsband, bekommt diese Position Umsatzsteuer, und die Honorarnote zeigt beides getrennt. Wo die Befreiung genau endet, steht im Ratgeber zur Umsatzsteuer in Heilberufen.

Auftraggeber im EU-Ausland

Berätst du ein Unternehmen in Deutschland oder einem anderen EU-Land, liegt der Ort deiner Leistung meist beim Kunden. Die Honorarnote geht dann ohne österreichische Umsatzsteuer hinaus, mit beiden UIDs und dem Hinweis auf den Übergang der Steuerschuld. Das gilt auch für Kleinunternehmer, die dafür eine eigene UID brauchen, und die Leistung gehört in die Zusammenfassende Meldung.

Muster einer Honorarnote

Muster einer Honorarnote für Österreich mit allen Pflichtangaben nach § 11 UStG, nummeriert von 1 bis 9: Name und Anschrift, Kunde, Leistung, Leistungszeitraum, Entgelt, Steuersatz und Steuerbetrag, Ausstellungsdatum, fortlaufende Nummer und UID

So sieht eine vollständige Honorarnote über 400 € mit Umsatzsteuer aus. Eine Organisationsberaterin rechnet einen zweitägigen Workshop ab. Name, Firmen und Nummern sind erfunden. Die Ziffern im Bild stehen für die Pflichtangaben:

1 · Du
Name und Anschrift, so wie du gegenüber Behörden auftrittst.
2 · Kunde
Name und Anschrift. Über 10.000 € kommt seine UID dazu.
3 · Leistung
Art und Umfang, so genau, dass ein Außenstehender versteht, was abgerechnet wird. „Beratung“ allein reicht nicht.
4 · Zeitraum
Der Tag der Leistung oder der Zeitraum. Er darf vom Ausstellungsdatum abweichen.
5 · Entgelt
Der Betrag netto, also ohne Umsatzsteuer.
6 · Steuer
Steuersatz und Steuerbetrag, hier 20 % und 376 €. Bei steuerfreien Leistungen steht an dieser Stelle der Hinweis auf die Befreiung.
7 · Datum
Das Ausstellungsdatum.
8 · Nummer
Einmalig und fortlaufend vergeben. Mehrere Nummernkreise sind erlaubt, ebenso ein Präfix wie RE- oder HN-.
9 · Deine UID
Nur wenn du Leistungen mit Vorsteuerabzug erbringst.

Zahlungsziel und Bankverbindung sind keine Pflichtangaben. Sie gehören trotzdem darauf, sonst wird später bezahlt. Eine Unterschrift verlangt das Gesetz nicht.

Häufige Fehler

Keine fortlaufende Nummer
„Honorar März“ statt einer Nummer, oder dieselbe Nummer zweimal. Über 400 € fehlt dann eine Pflichtangabe, und dein Kunde riskiert seinen Vorsteuerabzug.
Kein Leistungszeitraum
Nur das Ausstellungsdatum, aber kein Tag oder Zeitraum der Leistung. Bei laufender Betreuung oder einer Behandlungsserie gehört der Zeitraum dazu, etwa „September 2026“.
Fehlender Steuerhinweis
Keine Umsatzsteuer und kein Wort dazu, warum. Steuerfreie Leistungen und Kleinunternehmer brauchen den Hinweis auf die Befreiung.
Honorarnote überschrieben
Eine ausgestellte Honorarnote änderst du nicht nachträglich. Stimmt etwas nicht, stornierst du sie und stellst eine neue mit neuer Nummer aus. Geht nur ein Teil zurück, genügt eine Rechnungskorrektur.

Kurz notiert: die fünf Regeln

400 €
Bis zu diesem Bruttobetrag reicht die vereinfachte Honorarnote. In Deutschland liegt die Grenze bei 250 €.
10.000 €
Ab hier gehört die UID deines Kunden darauf, wenn er ein Unternehmen ist.
Kleinunternehmer
Immer vereinfacht, egal wie hoch der Betrag, mit Hinweis auf die Steuerbefreiung.
Heilbehandlung
Steuerfrei nach § 6 Abs. 1 Z 19, ohne eigene UID.
7 Jahre
So lange bewahrst du jede Honorarnote auf (§ 132 BAO).

So macht LazyBill das für dich

LazyBill schreibt jede Honorarnote mit allen Pflichtangaben nach § 11 UStG: fortlaufende Nummer, Ausstellungs- und Leistungsdatum, Leistungszeitraum, Steuersatz und Steuerbetrag je Satz. Für Kleinunternehmer und steuerfreie Heilbehandlungen setzt es den passenden Hinweis von selbst, und über 10.000 € erinnert es dich vor dem Ausstellen, wenn die UID des Kunden fehlt.

Den Titel „Honorarnote“ stellst du einmal unter Mein Konto → Layout bei den Dokumenttiteln ein, danach tragen ihn alle Rechnungen. Wie das geht, steht in der Anleitung zum Layout.

LazyBill Redaktion
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Häufige Fragen

Muss eine Honorarnote unterschrieben sein? +

Nein. Das Umsatzsteuergesetz verlangt auf einer Honorarnote keine Unterschrift, weder auf Papier noch digital. Eine Honorarnote, die du als PDF per E-Mail schickst, ist genauso gültig.

Wie lange muss ich eine Honorarnote aufbewahren? +

Sieben Jahre nach § 132 BAO. Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, zu dem die Honorarnote gehört. Eine Honorarnote vom Oktober 2026 bewahrst du also bis Ende 2033 auf. Das gilt für deine Kopie genauso wie für die deines Kunden.

Darf ich als Privatperson eine Honorarnote schreiben? +

Ja, eine Honorarnote kann jeder ausstellen, der eine Leistung abrechnet. Machst du das nachhaltig, also mit der Absicht, wiederholt Einnahmen zu erzielen, bist du nach § 2 UStG Unternehmer, meist als Kleinunternehmer. Die Einnahmen sind einkommensteuerpflichtig, und ab 6.613,20 € Einkünften im Jahr (Wert 2026) bist du bei der SVS pflichtversichert. Ob du für deine Tätigkeit einen Gewerbeschein brauchst, klärt die Wirtschaftskammer.

Ab welchem Betrag muss die UID-Nummer auf die Honorarnote? +

Deine eigene UID gehört ab 400 € brutto darauf, sofern du Leistungen mit Vorsteuerabzug erbringst. Als Kleinunternehmer oder bei ausschließlich steuerfreien Heilbehandlungen brauchst du sie nicht. Die UID deines Kunden ist ab 10.000 € brutto Pflicht, wenn er ein Unternehmen ist.

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