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Zusammenfassende Meldung (ZM): Fristen, Pflichten und Abgabe

Zusammenfassende Meldung (ZM): Fristen, Pflichten und Abgabe

Wer muss eine ZM abgeben, bis wann und wie? Fristen für Österreich und Deutschland, Berichtigung, Strafen und die 7 häufigsten Fehler, Schritt für Schritt.

LazyBill Redaktion 14. September 2026 10 Min. Lesezeit

Du hast eine Rechnung ohne Umsatzsteuer an einen Kunden in Italien geschrieben und denkst, damit ist die Sache erledigt? Ist sie nicht. Für jeden Umsatz, den du ohne Umsatzsteuer an ein Unternehmen im EU-Ausland fakturierst, will das Finanzamt eine eigene Meldung sehen: die Zusammenfassende Meldung.

Und sie ist nicht bloß Bürokratie. Seit 2020 ist die korrekte ZM eine Voraussetzung dafür, dass deine Lieferung überhaupt steuerfrei bleibt. Wer sie vergisst, riskiert, dass das Finanzamt die Umsatzsteuer nachfordert, und zwar bei dir, nicht beim Kunden.

Dieser Ratgeber erklärt, wer melden muss, bis wann, wie die Abgabe abläuft und wie du Fehler korrigierst. Für Österreich und für Deutschland, weil die Fristen unterschiedlich sind und genau das regelmäßig schiefgeht.

EU-Flaggen vor dem Sitz der Europäischen Kommission in Brüssel, Symbol für den EU-weiten Datenabgleich über die Zusammenfassende Meldung

Was ist die Zusammenfassende Meldung?

Die Zusammenfassende Meldung, kurz ZM, ist eine Aufstellung der Umsätze, die du ohne Umsatzsteuer an Unternehmen in anderen EU-Mitgliedstaaten erbracht hast: steuerfreie Warenlieferungen und Dienstleistungen, bei denen die Steuerschuld auf deinen Kunden übergeht. Du meldest darin pro Kunde dessen UID-Nummer und die Summe, die du ihm in diesem Zeitraum verrechnet hast. In Österreich regelt das Art. 21 der Binnenmarktregelung zum UStG 1994, in Deutschland § 18a UStG.

Der Zweck dahinter ist Kontrolle. Bei innergemeinschaftlichen Geschäften stellst du netto aus, und dein Kunde versteuert den Umsatz in seinem Land selbst. Ohne Abgleich wäre das ein System auf Vertrauensbasis. Über die ZM landen deine Meldungen in einer EU-Datenbank, und die Finanzverwaltung deines Kunden gleicht ab, ob er den Umsatz auch tatsächlich erklärt hat.

Wichtig zum Verständnis: Mit der ZM zahlst du keine Steuer. Sie meldet nur, was du an wen verkauft hast.

Muss ich eine ZM abgeben?

Vier Fragen klären das:

  1. Bist du Unternehmer mit UID-Nummer? Ohne UID keine innergemeinschaftlichen Umsätze und damit keine ZM.
  2. Hast du im Meldezeitraum an einen Kunden in einem anderen EU-Land fakturiert? Drittländer wie die Schweiz, Großbritannien oder die USA gehören nicht in die ZM.
  3. War dein Kunde ein Unternehmen mit gültiger UID? Verkäufe an Privatpersonen im EU-Ausland werden nicht gemeldet.
  4. Hast du ohne Umsatzsteuer fakturiert? Bei einer Lieferung, die du mit österreichischer Umsatzsteuer abgerechnet hast, gibt es nichts zu melden.

Viermal Ja heißt: Du bist meldepflichtig.

In Österreich kann es auch Kleinunternehmer treffen. Das überrascht viele. Wenn du als Kleinunternehmer eine sonstige Leistung an ein Unternehmen im EU-Ausland erbringst, etwa als Grafikerin, Entwickler oder Beraterin, geht die Steuerschuld auf deinen Kunden über. Dafür brauchst du eine UID-Nummer, und dann bist du auch zur ZM verpflichtet. Die Kleinunternehmerregelung befreit dich von der Umsatzsteuer im Inland, nicht von dieser Meldung, wie auch die WKO bestätigt. In Deutschland ist das anders: Dort sind Kleinunternehmer nach § 18a Abs. 4 UStG von der ZM ausgenommen.

Warenlager mit Paletten und Kartons, typisches Beispiel für innergemeinschaftliches Verbringen eigener Ware in ein Lager im EU-Ausland, das in die Zusammenfassende Meldung gehört

Diese Umsätze gehören in die ZM

Innergemeinschaftliche Lieferungen
Du versendest Waren an ein Unternehmen in einem anderen EU-Land und stellst steuerfrei aus.
Innergemeinschaftliche sonstige Leistungen
Dienstleistungen an ein EU-Unternehmen, bei denen die Steuerschuld auf den Kunden übergeht (Reverse Charge).
Innergemeinschaftliches Verbringen
Du bringst eigene Ware in ein anderes EU-Land, etwa in ein eigenes Lager, ohne sie zu verkaufen.
Dreiecksgeschäfte
Drei Unternehmer aus drei EU-Ländern, eine Warenbewegung. Diese Umsätze kennzeichnest du gesondert.

In welchen Meldezeitraum ein Umsatz gehört, hängt von der Umsatzart ab (Art. 21 Abs. 7 Binnenmarktregelung, in Deutschland § 18a Abs. 8 UStG):

  • Warenlieferungen meldest du für den Monat, in dem du die Rechnung ausstellst, spätestens aber für den Monat nach der Lieferung. Lieferst du im Jänner und schreibst die Rechnung erst im April, gehört der Umsatz trotzdem spätestens in die Februar-Meldung.
  • Dienstleistungen meldest du für den Monat, in dem du sie erbracht hast. Hast du im März ein Logo für eine Agentur in München entworfen und die Rechnung erst im April geschrieben, gehört der Umsatz in die März-Meldung.

Der Zahlungseingang spielt in beiden Fällen keine Rolle.

Das gehört nicht in die ZM

Bei diesen Punkten passieren die meisten Fehler:

  • Eingangsrechnungen. Was du selbst aus dem EU-Ausland bezogen hast, gehört in die Umsatzsteuervoranmeldung, nicht in die ZM. Die ZM kennt nur deine Ausgangsseite.
  • Verkäufe an Privatpersonen. Egal in welchem EU-Land.
  • Umsätze mit Drittländern. Schweiz, Großbritannien, Norwegen, USA: nicht meldepflichtig.
  • Inlandsumsätze. Auch dann nicht, wenn der Kunde eine ausländische UID hat, die Leistung aber im Inland steuerbar ist.
  • Leistungen, die im Empfängerland steuerbefreit wären. Hier lohnt ein Blick ins Detail oder eine kurze Rückfrage bei deiner Steuerberatung.

Fristen in Österreich

Die ZM ist bis zum Ende des Kalendermonats abzugeben, der auf den Meldezeitraum folgt.

MeldezeitraumWerFrist
KalendermonatUVA-Pflicht monatlichEnde des Folgemonats
KalendervierteljahrUVA-Pflicht quartalsweiseEnde des Monats nach Quartalsende

Dein ZM-Zeitraum folgt also deinem UVA-Zeitraum. Wer die UVA quartalsweise abgibt, meldet auch die ZM quartalsweise.

Die Falle: ZM und UVA haben unterschiedliche Fristen

Hier passiert ein typischer Fehler. Die Umsatzsteuervoranmeldung ist bis zum 15. des zweitfolgenden Monats fällig, die ZM schon Ende des Folgemonats.

Für den Jänner heißt das: ZM bis 28. Februar, UVA bis 15. März. Wer beides gemeinsam im März erledigt, ist mit der ZM zwei Wochen zu spät.

Trag dir die ZM-Frist deshalb separat ein, nicht gemeinsam mit der UVA.

Keine Umsätze, keine Meldung

Hattest du in einem Zeitraum keine innergemeinschaftlichen Umsätze, gibst du keine ZM ab. Eine Nullmeldung ist in Österreich nicht vorgesehen. Das unterscheidet die ZM von der UVA, wo eine Meldung unter Umständen auch ohne Umsätze verlangt wird.

Fristen in Deutschland

Wenn du auch nach Deutschland fakturierst oder dort ansässig bist, gelten andere Regeln und eine andere Behörde.

Die deutsche ZM geht nicht ans Finanzamt, sondern an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Abgabe bis zum 25. Tag nach Ablauf des Meldezeitraums, also etwa für den Jänner bis zum 25. Februar. Dienstleistungen meldest du vierteljährlich. Warenlieferungen darfst du nur dann vierteljährlich melden, wenn sie weder im laufenden noch in einem der vier vorangegangenen Quartale 50.000 Euro übersteigen.

Der wichtigste Unterschied betrifft die Dauerfristverlängerung: Sie gilt für die Umsatzsteuervoranmeldung, nicht für die ZM, wie das BZSt ausdrücklich festhält. Wer sich darauf verlässt, ist regelmäßig zu spät. Übermittelt wird über das BZSt-Online-Portal oder über ELSTER.

Schritt für Schritt: ZM in FinanzOnline abgeben

Die Abgabe ist in Österreich elektronisch verpflichtend. Papierformulare gibt es nur noch in Ausnahmefällen, etwa wenn dir ein Internetanschluss nicht zumutbar ist.

  1. In FinanzOnline anmelden
  2. Unter den Eingaben die Funktion für die Zusammenfassende Meldung aufrufen
  3. Meldezeitraum wählen, also Monat oder Quartal
  4. Pro Kunde die UID-Nummer eintragen, einschließlich Länderkennzeichen
  5. Die Summe der Bemessungsgrundlagen je UID und Umsatzart eintragen, nicht die einzelnen Rechnungen
  6. Dreiecksgeschäfte gesondert kennzeichnen
  7. Absenden und die Bestätigung aufbewahren

Pro Kunde und Umsatzart gibt es eine Zeile, nicht eine je Rechnung. Drei Rechnungen über Dienstleistungen an denselben italienischen Kunden werden zu einem Betrag zusammengefasst. Lieferst du ihm zusätzlich Ware, steht das in einer eigenen Zeile. Statt die Werte einzutippen, kannst du in FinanzOnline auch eine XML-Datei hochladen, deren Aufbau das BMF vorgibt.

Die UID des Kunden prüfen, und zwar richtig

Die Steuerfreiheit deiner Lieferung hängt daran, dass die UID deines Kunden zum Zeitpunkt der Leistung gültig war. Prüfen kannst du das über das Bestätigungsverfahren in FinanzOnline, und dabei gibt es zwei Stufen:

Stufe 1 sagt dir nur, ob die Nummer überhaupt gültig ist. Das reicht nicht.

Stufe 2 bestätigt zusätzlich, ob Name und Anschrift zur Nummer passen. Nur das ist ein brauchbarer Nachweis, wenn das Finanzamt später fragt.

Zwei Dinge, die du dir angewöhnen solltest: Prüf jeden neuen Kunden vor der ersten Rechnung, und speichere das Ergebnis mit Datum. Eine Bestätigung, die du nicht nachweisen kannst, hilft dir bei einer Prüfung nichts.

Warum eine fehlende ZM dich die Steuerfreiheit kosten kann

Dieser Punkt kostet im Ernstfall am meisten.

Seit den EU-weiten Änderungen 2020 ist die korrekte Zusammenfassende Meldung nicht bloß eine Formalität, sondern eine materielle Voraussetzung für die Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferung. So steht es in Österreich in Art. 7 Abs. 1 Z 5 der Binnenmarktregelung und in Deutschland in § 4 Nr. 1 Buchstabe b UStG. Gibst du keine ZM ab oder ist sie unvollständig oder falsch, kann die Steuerbefreiung versagt werden.

Im Ergebnis kann das Finanzamt von dir die Umsatzsteuer verlangen, die du nie kassiert hast. Bei 20 Prozent auf einen größeren Auftrag wird daraus schnell ein Betrag, der weit über jeder Verspätungsstrafe liegt.

In Österreich lässt sich das noch abwenden, wenn du das Versäumnis zur Zufriedenheit der Behörde begründen kannst. Verlassen solltest du dich darauf nicht.

Fehler korrigieren: die Berichtigung

Falsche Beträge, eine vertippte UID, ein vergessener Kunde: All das korrigierst du über eine Berichtigung, nicht über eine zweite Meldung.

Die Korrektur ist innerhalb eines Monats vorzunehmen, nachdem du den Fehler bemerkt hast. Du meldest dabei den korrigierten Zeitraum erneut mit den richtigen Werten.

Die praktische Regel: Sobald dir ein Fehler auffällt, korrigier ihn sofort. Eine rasche, selbst veranlasste Berichtigung wird anders bewertet als ein Fehler, den erst die Prüfung findet.

Strafen und Zuschläge

Österreich: Die ZM gilt als Steuererklärung (Art. 21 Abs. 9 Binnenmarktregelung). Bei verspäteter Abgabe kann deshalb ein Verspätungszuschlag von bis zu einem Prozent der gemeldeten Bemessungsgrundlagen festgesetzt werden, höchstens jedoch 2.200 Euro. Unabhängig davon kann eine vorsätzliche Nichtabgabe als Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 FinStrG geahndet werden, mit einer Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro.

Deutschland: Die nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig abgegebene ZM gilt als Ordnungswidrigkeit nach § 26a UStG. Der Bußgeldrahmen reicht bis 5.000 Euro.

Beide Beträge sind Obergrenzen. Das eigentliche Risiko bleibt die versagte Steuerfreiheit aus dem Abschnitt darüber.

Die 7 häufigsten Fehler

  1. ZM gemeinsam mit der UVA eingereicht und damit zwei Wochen zu spät.
  2. Eingangsrechnungen mitgemeldet. Die ZM kennt nur deine Ausgangsseite.
  3. UID nur auf Stufe 1 geprüft oder das Prüfergebnis nicht gespeichert.
  4. Nach Zahlungseingang zugeordnet. Bei Warenlieferungen zählt die Rechnung, bei Dienstleistungen der Monat der Leistung.
  5. Dreiecksgeschäft nicht gekennzeichnet. Ohne Kennzeichnung funktioniert die Vereinfachung nicht.
  6. Eine Zeile je Rechnung statt einer Summe je Kunde und Umsatzart.
  7. Drittlandsumsätze gemeldet. Die Schweiz gehört nicht in die ZM.

ZM, UVA und Intrastat: wer meldet was

Drei Meldungen, die regelmäßig verwechselt werden:

MeldungWas sie erfasstWohin
ZMUmsätze ohne Umsatzsteuer an EU-Unternehmen, nur AusgangsseiteFinanzamt über FinanzOnline (AT), BZSt (DE)
UVAAlle Umsätze und Vorsteuern eines Zeitraums, Ein- und AusgangsseiteFinanzamt
IntrastatWarenbewegungen innerhalb der EU, rein statistischStatistik Austria (AT), Statistisches Bundesamt (DE), erst ab einer Schwelle

Intrastat ist keine Steuermeldung und hat mit deiner Steuerpflicht nichts zu tun. Sie wird erst relevant, wenn dein Warenverkehr eine bestimmte Schwelle überschreitet, für die meisten EPU und Kleinunternehmer also gar nicht.

LazyBill hilft dir bei der Vorarbeit

Die ZM selbst reichst du in FinanzOnline ein, das nimmt dir keine Software ab. Alles davor erledigt LazyBill: Rechnungen mit Reverse Charge richtig ausstellen, auf Wunsch als ZUGFeRD-E-Rechnung, und die UID deiner EU-Kunden in den Stammdaten führen.

Als Rechnungsprogramm für Österreich fasst LazyBill außerdem die innergemeinschaftlichen Umsätze des Meldezeitraums je UID und Umsatzart zusammen, zeigt dir die Frist an und erzeugt die ZM als XML-Datei. Die lädst du in FinanzOnline hoch, statt jede Zeile abzutippen.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Steuerberatung. Maßgeblich ist die jeweils geltende Rechtslage.

LazyBill Redaktion

Wir schreiben hier aus der Praxis über Rechnungen, Steuern und E-Rechnung – für Unternehmen in Österreich und Deutschland.

Zusammenfassende meldung Zm Finanzonline Reverse charge Innergemeinschaftliche lieferung

Häufige Fragen

Muss ich als Kleinunternehmer eine ZM abgeben? +

In Österreich ja, wenn du sonstige Leistungen an Unternehmen im EU-Ausland erbringst und die Steuerschuld auf deinen Kunden übergeht. Dafür brauchst du eine UID-Nummer. Die Kleinunternehmerregelung befreit dich von der Umsatzsteuer im Inland, nicht von der Meldepflicht. In Deutschland sind Kleinunternehmer nach § 18a Abs. 4 UStG von der ZM ausgenommen.

Brauche ich eine Nullmeldung, wenn ich keine EU-Umsätze hatte? +

In Österreich nicht. Ohne meldepflichtige Umsätze gibst du für diesen Zeitraum keine ZM ab.

Bis wann muss die ZM abgegeben werden? +

In Österreich bis zum Ende des Monats, der auf den Meldezeitraum folgt. In Deutschland bis zum 25. Tag nach Ablauf des Meldezeitraums.

Kann ich die ZM quartalsweise abgeben? +

In Österreich ja, wenn auch deine UVA quartalsweise erfolgt. Der ZM-Zeitraum folgt dem UVA-Zeitraum. In Deutschland meldest du Dienstleistungen vierteljährlich, Warenlieferungen nur dann, wenn sie weder im laufenden noch in einem der vier vorangegangenen Quartale 50.000 Euro übersteigen.

Was passiert, wenn ich die ZM vergesse? +

Neben einem möglichen Verspätungszuschlag und einer Geldstrafe droht der teurere Fall: Die Steuerfreiheit deiner innergemeinschaftlichen Lieferung kann versagt werden. Dann schuldest du die Umsatzsteuer selbst.

Wie korrigiere ich eine falsche ZM? +

Über eine Berichtigung des betroffenen Zeitraums, innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt, an dem du den Fehler bemerkt hast.

Was ist ein Dreiecksgeschäft? +

Drei Unternehmer aus drei verschiedenen EU-Ländern, eine Warenbewegung vom ersten zum letzten. Die Vereinfachungsregel erspart dem mittleren Unternehmer die Registrierung im Bestimmungsland. Sie funktioniert aber nur, wenn die Rechnung ausdrücklich darauf hinweist und das Geschäft in der ZM gesondert gekennzeichnet wird.

Zählt der Rechnungs-, der Leistungs- oder der Zahlungszeitpunkt? +

Das hängt von der Umsatzart ab. Bei Warenlieferungen zählt der Monat, in dem du die Rechnung ausstellst, spätestens aber der Monat nach der Lieferung. Bei Dienstleistungen zählt der Monat, in dem du die Leistung erbracht hast. Der Zahlungseingang spielt in beiden Fällen keine Rolle.

Gehören Umsätze mit der Schweiz oder Großbritannien in die ZM? +

Nein, beides sind Drittländer.

Kann ich die ZM in Papierform abgeben? +

Nur in Ausnahmefällen, etwa wenn dir die elektronische Übermittlung nicht zumutbar ist. Der Regelfall ist FinanzOnline, in Deutschland das Online-Portal des Bundeszentralamts für Steuern.

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