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UVA einfach erklärt: Fristen, Kennzahlen und Beispiel

UVA einfach erklärt: Fristen, Kennzahlen und Beispiel

Musst du die UVA monatlich oder vierteljährlich abgeben? Alle Fristen in Österreich, die wichtigsten Kennzahlen im U30 und ein Rechenbeispiel bis zur Zahllast.

LazyBill Redaktion 16. Juni 2026 9 Min. Lesezeit

Kaum ein Buchhaltungsthema sorgt bei Selbstständigen für so viel Stirnrunzeln wie die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA). Dabei ist sie nur eine regelmäßige Meldung ans Finanzamt, und wenn die Zahlen sauber vorliegen, ist sie in wenigen Minuten erledigt. Hier erfährst du, ob du sie monatlich oder vierteljährlich abgibst, welche Kennzahlen im Formular zählen und wie die Rechnung an einem Beispiel aussieht.

Was ist die UVA überhaupt?

Die UVA meldet dem Finanzamt, wie viel Umsatzsteuer du in einem bestimmten Zeitraum eingenommen und wie viel Vorsteuer du selbst bezahlt hast. Die Differenz aus beiden Beträgen ist entweder eine Zahllast (du schuldest dem Finanzamt Geld) oder ein Guthaben (du bekommst Geld zurück).

In Österreich heißt das Formular U30 und geht über FinanzOnline ans Finanzamt. Die Zahlungen sind Vorauszahlungen: Nach Ablauf des Jahres rechnest du mit der Umsatzsteuererklärung ab, und das Finanzamt rechnet alles an, was du über das Jahr schon gezahlt hast.

Wie oft muss ich die UVA abgeben?

Das hängt von deinem Vorjahresumsatz ab:

Monatlich
Wenn dein Vorjahresumsatz über 100.000 € lag (§ 21 UStG).
Vierteljährlich
Wenn er über 55.000 € lag, aber 100.000 € nicht überstiegen hat.
Ohne Einreichung
Bis 55.000 € rechnest und zahlst du weiter vierteljährlich, einreichen musst du die UVA aber nicht. Voraussetzung: Die Vorauszahlung kommt pünktlich und vollständig, und das Finanzamt fordert die UVA nicht an.
Kleinunternehmer
Ohne Regelbesteuerung grundsätzlich befreit. Kaufst du aber Leistungen mit Reverse Charge ein, etwa Werbung bei einem Anbieter aus einem anderen EU-Land, schuldest du die Umsatzsteuer dafür selbst.

Ohne Einreichung heißt nicht ohne Berechnung. Du erstellst für jedes Quartal trotzdem eine sogenannte interne Voranmeldung und legst sie zu deinen Unterlagen (§ 18 Abs. 1 UStG). Ergibt sich ein Guthaben, etwa nach einer größeren Anschaffung, bekommst du es nur, wenn du die UVA doch einreichst. So steht es im Merkblatt U30a des BMF.

Die Frist für die Abgabe ist jeweils der 15. des zweitfolgenden Monats nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums: für Jänner der 15. März, für das erste Quartal der 15. Mai. Am selben Tag ist auch die Zahllast fällig.

In Deutschland heißt sie Umsatzsteuer-Voranmeldung und folgt eigenen Regeln: Sie ist bis zum 10. Tag nach Ablauf des Zeitraums fällig, mit Dauerfristverlängerung einen Monat später. Monatlich gibt ab, wer im Vorjahr mehr als 9.000 € Umsatzsteuer hatte, alle anderen vierteljährlich. Bis 2.000 € kann das Finanzamt ganz davon befreien (§ 18 UStG).

Wo genau die Kleinunternehmergrenze aktuell liegt und was passiert, wenn du sie einmal überschreitest, erklärt der Artikel Kleinunternehmergrenze Österreich im Detail.

Die wichtigsten Kennzahlen im Formular U30

Das Formular hat Dutzende Felder, die meisten Selbstständigen brauchen davon aber nur eine Handvoll. Jedes Feld hat eine Kennzahl (KZ):

KZ 000
Alle steuerbaren Umsätze des Zeitraums, netto und inklusive Anzahlungen. Das ist die Ausgangssumme.
KZ 022
Umsätze mit 20 %. Du trägst den Nettobetrag ein, die Steuer rechnet das Formular selbst aus.
KZ 006, 029, 124
Umsätze mit 13 %, 10 % und 4,9 %. Die Kennzahl für 4,9 % gibt es seit Juli 2026.
KZ 017, 021
Steuerfreie Warenlieferungen an Unternehmen in anderen EU-Ländern (017) und Umsätze, bei denen die Steuer auf deinen Kunden übergeht, etwa Bauleistungen (021). Beide stehen auch in KZ 000 und werden hier wieder abgezogen.
KZ 060
Die Vorsteuer aus deinen Eingangsrechnungen.
KZ 057, 066
Reverse Charge beim Einkauf: die Steuer, die du für einen ausländischen Anbieter schuldest (057), und derselbe Betrag als Vorsteuer (066).
KZ 095
Das Ergebnis, also Zahllast oder Guthaben.
Grafikdesignerin in Graz prüft ihre Belege mit Taschenrechner und Laptop: Rechenbeispiel für die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) eines Quartals mit Vorsteuer und Zahllast

Rechenbeispiel: eine UVA für das vierte Quartal

Nehmen wir eine Grafikdesignerin in Graz. Ihr Vorjahresumsatz lag bei rund 60.000 €, sie gibt die UVA also vierteljährlich ab. Weil sie nicht buchführungspflichtig ist, versteuert sie nach vereinnahmten Entgelten: Es zählt, was im Quartal auf ihrem Konto eingegangen ist und was sie selbst bezahlt hat. Von Oktober bis Dezember 2026 sieht das so aus:

nettoSatzSteuer
Honorare für Logos und Websites14.500 €20 %2.900 €
Verkauf ihres Bildbands über Graz300 €10 %30 €
Umsatzsteuer14.800 €2.930 €
Laptop1.400 €20 %280 €
Druckerpatronen und Papier75 €20 %15 €
Bahntickets zu Kundenterminen120 €10 %12 €
Vorsteuer307 €
Zahllast2.623 €

Im Formular stehen damit 14.800 € in KZ 000, 14.500 € in KZ 022, 300 € in KZ 029, 307 € in KZ 060 und 2.623 € in KZ 095. Fällig ist der Betrag am 15. Februar 2027.

Hätte sie den Laptop erst im Jänner bezahlt, fiele die Vorsteuer von 280 € ins nächste Quartal, obwohl die Rechnung vom Dezember stammt. Für sie zählt der Tag der Zahlung, nicht das Rechnungsdatum.

Soll- oder Istbesteuerung: wann ein Betrag zählt

Ob eine Rechnung in dieses oder ins nächste Quartal gehört, hängt davon ab, wie du versteuerst:

Istbesteuerung
Es zählt der Tag, an dem das Geld eingeht. Das gilt für Freiberufler und für Gewerbetreibende, die nicht buchführungspflichtig sind, also für die meisten Selbstständigen (§ 17 UStG). Die Vorsteuer ziehst du dann erst ab, wenn du bezahlt hast, bei einer Teilzahlung anteilig (§ 12 UStG, bis 2 Mio. € Vorjahresumsatz).
Sollbesteuerung
Es zählt der Monat der Leistung, egal wann dein Kunde zahlt. Stellst du die Rechnung erst nach Ende dieses Monats aus, zählt sie einen Monat später (§ 19 UStG). Die Vorsteuer ziehst du ab, sobald Leistung und Rechnung da sind.
Tischler reicht am Küchentisch seine Umsatzsteuervoranmeldung über FinanzOnline ein: UVA Schritt für Schritt abgeben und die Zahllast mit Verrechnungsweisung überweisen

Schritt für Schritt: UVA in FinanzOnline abgeben

Die Abgabe ist in Österreich elektronisch verpflichtend. Papier gibt es nur noch, wenn dir ein Internetanschluss nicht zumutbar ist.

  1. In FinanzOnline anmelden
  2. Unter den Eingaben das Formular U30 für die Umsatzsteuervoranmeldung aufrufen
  3. Jahr und Zeitraum wählen, also Monat oder Quartal
  4. Die Nettobeträge in die Kennzahlen je Steuersatz eintragen
  5. Die Vorsteuer in KZ 060 eintragen
  6. Zahllast oder Guthaben prüfen, absenden und die Bestätigung aufbewahren
  7. Die Zahllast bis zum 15. überweisen

Bei der Überweisung gibst du an, wofür das Geld ist: die Abgabenart U für Umsatzsteuer und den Zeitraum. Diese Verrechnungsweisung ist wichtiger, als sie aussieht. Fehlt sie, bucht das Finanzamt die Zahlung auf die älteste fällige Schuld an deinem Abgabenkonto (§ 214 BAO). Gerade wenn du die UVA nicht einreichst, ist sie der einzige Hinweis, wofür du gezahlt hast.

Uhr, Stift und Notizblock auf einem Schreibtisch: UVA-Frist nicht verpassen und Verspätungszuschlag beim Finanzamt vermeiden

Was passiert bei verspäteter Abgabe?

Kommt die UVA zu spät oder wird sie vergessen, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag von bis zu 10 % der Zahllast verhängen, wenn die Verspätung nicht entschuldbar ist (§ 135 BAO). Zahlst du auch zu spät, kommt ein Säumniszuschlag von 2 % dazu (§ 217 BAO). Eine Schonfrist von fünf Tagen gibt es dabei nur, wenn du in den sechs Monaten davor alle Abgaben pünktlich bezahlt hast. Zuschläge unter 50 € werden nicht festgesetzt. Der einfachste Schutz davor: Die Zahlen laufend erfassen, statt sie am Ende des Zeitraums unter Zeitdruck zusammenzusuchen.

Typische Fehler beim Selbstrechnen

Wer die UVA manuell in Excel zusammenrechnet, stolpert häufig über:

  • Falsch zugeordnete Steuersätze (20 %, 13 %, 10 % in Österreich, seit 1.7.2026 zusätzlich 4,9 % für bestimmte Grundnahrungsmittel wie Milch, Brot oder frisches Gemüse)
  • Vergessene Vorsteuerbeträge aus Belegen, die nicht rechtzeitig erfasst wurden
  • Vergessenes Reverse Charge beim Einkauf: Werbung oder Software von einem Anbieter aus einem anderen EU-Land kommt ohne Umsatzsteuer. Die schuldest du selbst (KZ 057) und ziehst sie gleich wieder als Vorsteuer ab (KZ 066). Unter dem Strich steht oft null, in die UVA gehören beide Beträge trotzdem
  • Dienstleistungen an Unternehmen in anderen EU-Ländern in KZ 000: Sie sind in Österreich nicht steuerbar und gehören weder in KZ 000 noch in KZ 021 (BMF, Ausfüllhilfe U1a), sondern in die Zusammenfassende Meldung
  • Rundungsdifferenzen, die sich über viele Positionen aufsummieren
  • Verwechslung von Brutto- und Nettobeträgen bei der Eingabe

Der wichtigste Hebel dagegen ist, Rechnungen und Belege laufend statt gesammelt am Quartalsende zu erfassen. Je aktueller deine Zahlen sind, desto weniger musst du am Stichtag nachrecherchieren.

So macht LazyBill das für dich

Der LazyBill-UVA-Rechner zieht die Zahlen direkt aus deinen bereits erfassten Rechnungen und Belegen und zeigt sie gleich mit den Kennzahlen des Formulars: Bemessungsgrundlage in KZ 000, die Umsätze je Steuersatz, Vorsteuer in KZ 060 und die Zahllast in KZ 095 samt Fälligkeit. Du musst nichts mehr händisch zusammenrechnen, und du verpasst keine Frist, weil die Zahlen ohnehin laufend aktuell sind.

Woher die Zahlen kommen
Die Umsatzsteuer aus deinen finalisierten Rechnungen, die Vorsteuer aus deinen Belegen. Rechnest du in Österreich als Einnahmen-Ausgaben-Rechner, zählt ein Beleg erst mit der erfassten Zahlung, so wie es § 12 UStG verlangt.
Was vorher eingestellt sein muss
Gewinnermittlungsart und Rhythmus der Voranmeldung, beides in den Stammdaten. Fehlt die Gewinnermittlungsart, rechnet LazyBill wie bei einem Bilanzierer und weist dich darauf hin.
Welche Zeiträume
Monat, Quartal und Jahr. Welche Frequenz für dich gilt, hängt von den Vorjahreszahlen ab: in Österreich vom Umsatz, in Deutschland von der Steuer.
Wer einreicht
Du oder deine Steuerberatung, über FinanzOnline in Österreich und ELSTER in Deutschland. LazyBill rechnet vor und reicht nichts selbst ein, damit die fachliche Prüfung dort bleibt, wo sie hingehört.

Was am Quartals- oder Jahresende an die Kanzlei geht, steht auf der Seite Export für die Steuerkanzlei: Rechnungen, Belege und der Buchungsstapel in einer Datei, im Format DATEV, BMD oder RZL.

Gerade als Freelancer zwischen zwei Projekten bleibt oft wenig Zeit für Buchhaltung nebenbei. Das Rechnungsprogramm für Freelancer in Österreich führt Rechnungen, Belege und UVA-Vorbereitung deshalb an einem Ort zusammen.

LazyBill Redaktion
Zuletzt aktualisiert am 13. Oktober 2026
UVA Steuern Österreich U30 FinanzOnline

Häufige Fragen

Bis wann muss ich die UVA abgeben? +

Bis zum 15. des zweitfolgenden Monats nach Ende des Zeitraums: für Jänner bis 15. März, für das erste Quartal bis 15. Mai. Am selben Tag ist auch die Zahllast fällig. In Deutschland gilt der 10. des Folgemonats, mit Dauerfristverlängerung einen Monat später.

Was ist eine interne Voranmeldung? +

Lag dein Vorjahresumsatz nicht über 55.000 €, musst du die UVA nicht einreichen, solange du die Zahllast pünktlich und vollständig zahlst. Berechnen musst du sie trotzdem. Diese Berechnung ist die interne Voranmeldung, sie kommt zu deinen Unterlagen. Ergibt sich ein Guthaben, bekommst du es nur, wenn du die UVA einreichst.

Übermittelt LazyBill die Voranmeldung direkt an das Finanzamt? +

Nein, und das ist Absicht. LazyBill ist eine Berechnungshilfe. Es bereitet Umsatzsteuer, Vorsteuer und Zahllast sauber auf, die Einreichung prüft und verantwortet deine Steuerberatung. So bleibt die Verantwortung dort, wo auch die fachliche Prüfung stattfindet.

Woher nimmt der Rechner seine Zahlen? +

Die Umsatzsteuer stammt aus deinen finalisierten Rechnungen, die Vorsteuer aus deinen Belegen. Als Einnahmen-Ausgaben-Rechner zählt eine Rechnung mit dem Tag der Zahlung, als Bilanzierer mit dem Leistungsdatum. Die Vorsteuer zählt nach dem Belegdatum, nur als Einnahmen-Ausgaben-Rechner in Österreich erst mit der Zahlung, bei einer Teilzahlung anteilig.

Was muss ich vorher einstellen? +

In den Stammdaten hinterlegst du die Gewinnermittlungsart und den Rhythmus deiner Voranmeldung, also monatlich oder vierteljährlich. Fehlt die Gewinnermittlungsart, rechnet LazyBill wie bei einem Bilanzierer und weist dich darauf hin.

Kann ich zwischen monatlicher und vierteljährlicher Ansicht wechseln? +

Ja, der Rechner zeigt Monats-, Quartals- und Jahreszeiträume. Welche Abgabefrequenz für deinen Betrieb gilt, hängt vor allem von deinen Vorjahreszahlen ab, in Deutschland von der Steuer, in Österreich vom Umsatz.

Funktioniert das auch für die deutsche Umsatzsteuer-Voranmeldung? +

Ja. Die Berechnung ist für Österreich und Deutschland gleichermaßen ausgelegt, mit den jeweils gültigen Steuersätzen. In Österreich läuft die Einreichung über FinanzOnline, in Deutschland über ELSTER. Fristen und Formulare klärt deine Steuerberatung.

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