
Rechnung als Kleinunternehmer schreiben – ohne USt, trotzdem korrekt
Als Kleinunternehmer stellst du Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus. Ganz ohne Regeln geht es trotzdem nicht, ein paar Pflichtangaben und Sonderfälle bleiben, gerade bei Kunden im EU-Ausland.
Der Hinweis zur Steuerbefreiung
Eine gesetzliche Pflicht, die Steuerbefreiung auf der Rechnung zu vermerken, gibt es in Österreich nicht – § 11 Abs. 6 UStG zählt für Kleinunternehmer-Rechnungen abschließend auf, was draufstehen muss, und der Hinweis gehört nicht dazu. Empfohlen ist er trotzdem, etwa als Verweis auf § 6 Abs. 1 Z 27 UStG, damit beim Kunden keine Rückfragen entstehen. In Deutschland ist der Hinweis dagegen Pflicht (§ 34a UStDV).
Reverse Charge bei EU-Kunden
Erbringst du Leistungen für Unternehmen in anderen EU-Ländern, greift oft das Reverse-Charge-Verfahren. Die Steuerschuld geht dann auf den Kunden über, deine Rechnung bleibt netto und braucht den entsprechenden Hinweis.
Was LazyBill daraus macht
LazyBill unterscheidet automatisch, ob die Rechnung an eine Privatperson, ein inländisches Unternehmen oder einen EU-Betrieb geht, und setzt die passenden Steuerhinweise. Das Reverse-Charge-Verfahren ist dabei eingeschlossen.
nicht in Stunden
Kunde auswählen, Position eintippen, senden. Kein Rumklicken, vergiss das nervige Word-Gebastel.
Perfekt aufbereitet für die Steuerberatung. Ganz ohne mühsames Zusammenrechnen.
Häufige Fragen
Wie schreibe ich als Kleinunternehmer eine korrekte Rechnung? +
Wie jede andere auch, nur ohne Steuerausweis und mit dem Hinweis auf die Steuerbefreiung, der in Deutschland Pflicht und in Österreich empfohlen ist. In LazyBill hinterlegst du die Kleinunternehmerregelung einmal in den Stammdaten, danach steht der Hinweis auf jeder Rechnung von selbst.
Darf ich Vorsteuer aus meinen Einkäufen ziehen? +
Nein. Die Befreiung wirkt in beide Richtungen, du weist keine Umsatzsteuer aus und ziehst im Gegenzug keine Vorsteuer. Deine Belege solltest du trotzdem sauber erfassen, als Betriebsausgaben zählen sie weiterhin.
Was passiert, wenn ich die Umsatzgrenze überschreite? +
Dann wechselst du in die Regelbesteuerung. Wo die Grenze aktuell liegt und ab wann der Wechsel genau greift, besprichst du am besten mit deiner Steuerberatung, die Regeln wurden zuletzt angepasst. In LazyBill selbst ist der Wechsel nur eine Einstellung in den Stammdaten.
Brauche ich als Kleinunternehmer eine UID-Nummer? +
Für das reine Inlandsgeschäft meist nicht. Sobald du Leistungen aus dem EU-Ausland beziehst oder dorthin verkaufst, kann sie nötig werden. Das ist ein klassischer Fall für ein kurzes Gespräch mit der Steuerberatung.
Muss ich trotzdem eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben? +
In der Regel nicht, solange du ausschließlich steuerbefreite Umsätze als Kleinunternehmer hast. Ausnahmen gibt es, etwa beim Bezug von Leistungen aus dem Ausland. Auch hier ist der kurze Draht zur Steuerberatung verlässlicher als jede Website.
Kann ich später zur Regelbesteuerung wechseln? +
Ja, allerdings nur mit Wirkung ab Beginn eines Kalenderjahres, und der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung bindet dich dann mindestens fünf Jahre. In LazyBill stellst du die Besteuerungsart in den Stammdaten um, ab dann weisen neue Rechnungen Umsatzsteuer aus. Bereits geschriebene Rechnungen bleiben unverändert, genau so, wie es die Buchführung verlangt.
Alle Pflichtangaben für Rechnungen in Österreich und Deutschland: Checkliste, Kleinbetragsrechnung bis 400 € (DE 250 €) und Regeln für Kleinunternehmer.
Artikel lesen
Was auf eine Honorarnote muss, bis 400 €, darüber und ab 10.000 €. Dazu die Regeln für Kleinunternehmer und Heilberufe und ein vollständiges Muster.
Artikel lesen
Wie viel SVS zahlst du als Selbstständiger in Österreich? Alle Werte 2026: Grenzen, Höchstbeitrag, Rechenbeispiel und warum die Nachzahlung kommt.
Artikel lesen